Wird
zukünftig verpflichtend für alle Busfahrer
Die Kenntnisse müssen durch Teilnahme an
einer umfassenden
Weiterbildungsschulung erworben werden:
• bei
einer anerkannten Ausbildungsstätte
•
• alle 5
Jahre 35 Stunden, die in Zeiteinheiten von jeweils
mindestens
7
Stunden à 60 Minuten erteilt werden
• Busfahrer
müssen - unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs der
Fahrerlaubnis
- grundsätzlich bis zum 09.09.2013 die Teilnahme an
35
Stunden Weiterbildung nachweisen
•
• die
erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme wird
anschließend
durch
die Zulassungsbehörde im Führerschein unter der
Kennziffer 95
vermerkt.
Eine Prüfung ist nicht erforderlich.