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Grundsätze
zur Ausbildung
Oberster Grundsatz ist eine gründliche und gewissenhafte Ausbildung, mit welcher der künftige Omnibusfahrer seine verantwortungsvolle Aufgabe, die sichere Beförderung von Fahrgästen, bewältigen kann.
Die Ausbildung richtet sich nach der FahrschAusbO sowie der
Durchführungsvorschrift (DV) Anlage 5.
Die theoretische Ausbildung ist auf die Grundkenntnisse aus der Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B sowie der Gefahrenlehre
aufgebaut. Die Ausbildungsinhalte richten sich nach dem Rahmenplan (allgemeiner Teil und klassenspezifischer Teil).
Die praktische Ausbildung wird für Bewerber mit und ohne Fahrpraxis durchgeführt und orientiert sich an den Vorgaben der DV Anlage 5 zur FahrschAusbO. Die Ausbildung besteht aus dem fahrpraktischen Teil mit der Grundausbildung und den Sonderfahrten sowie den Funktions- und Sicherheitskontrollen (Abfahrtskontrolle, Handfertigkeiten).
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