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GRUPPE 1 |
| Voraussetzungen: |
Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C/CE
(alt Kl. 2) länger als 2 Jahre
22 Fahrstunden sind gesetzlich vorgeschrieben.
Ausbildungsdauer ca. 2 Wochen.
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GRUPPE 2 |
| Voraussetzungen: |
Besitz der Fahrerlaubnis Klasse
C/CE (alt Kl. 2) weniger als 2 Jahre
44 Fahrstunden sind gesetzlich vorgeschrieben.
Ausbildungsdauer ca. 3 Wochen.
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GRUPPE 3 |
| Voraussetzungen: |
Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B/BE oder C1/C1E
(alt Kl. 3) länger als zwei Jahre
58 Fahrstunden sind gesetzlich vorgeschrieben.
Ausbildungsdauer ca. 4 Wochen. |
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GRUPPE 4 |
| Voraussetzungen: |
Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B/BE oder C1/C1E
(alt Kl. 3) weniger als zwei Jahre
89 Fahrstunden sind gesetzlich vorgeschrieben.
Ausbildungsdauer ca. 6 Wochen. |
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GRUPPE 5 |
| Voraussetzungen: |
Besitz der Fahrerlaubnis Klasse D 1 oder (alt KOM bis 14
Fahrgastplätze)
35 Fahrstunden sind gesetzlich vorgeschrieben.
Ausbildungsdauer ca. 3 Wochen.
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| Das Mindestalter für einen Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klasse D beträgt 21 Jahre. |