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Ausbildungsumfang Der EU Führerschein Ihr Ausbildungsleiter

Ausbildungsarten


(Gruppeneinteilung dient nur dem besseren Verständnis)

GRUPPE 1
Voraussetzungen: Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C/CE (alt Kl. 2) länger als 2 Jahre
22 Fahrstunden sind gesetzlich vorgeschrieben.
Ausbildungsdauer ca. 2 Wochen.
GRUPPE 2
Voraussetzungen: Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C/CE (alt Kl. 2) weniger als 2 Jahre
44 Fahrstunden sind gesetzlich vorgeschrieben.
Ausbildungsdauer ca. 3 Wochen.
GRUPPE 3
Voraussetzungen:  Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B/BE oder C1/C1E (alt Kl. 3) länger als zwei Jahre
58 Fahrstunden sind gesetzlich vorgeschrieben.
Ausbildungsdauer ca. 4 Wochen.
GRUPPE 4
Voraussetzungen: Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B/BE oder C1/C1E (alt Kl. 3) weniger als zwei Jahre
89 Fahrstunden sind gesetzlich vorgeschrieben.
Ausbildungsdauer ca. 6 Wochen.
GRUPPE 5
Voraussetzungen: Besitz der Fahrerlaubnis Klasse D 1 oder (alt KOM bis 14 Fahrgastplätze)
35 Fahrstunden sind gesetzlich vorgeschrieben.
Ausbildungsdauer ca. 3 Wochen.
Das Mindestalter für einen Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klasse D beträgt 21 Jahre.